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Budget für Arbeit beantragen, auch wenn der Arbeitgeber noch nicht feststeht PDF Drucken E-Mail
Pressemiteilungen
Geschrieben von: Jörg Truchel   
Dienstag, den 17. März 2009 um 01:00 Uhr

Das Büro des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gibt weiterführende Hinweise zum Budget für Arbeit.

Das Budget für Arbeit kann natürlich auch beantragt werden, wenn die/der Werkstattbeschäftigte noch keinen Arbeitgeber gefunden hat.
In diesem Fall prüft das zuständige Sozialamt und beauftragt ggf. den zuständigen Integrationsfachdienst.
Da es in diesem Punkt in letzter Zeit einige Unsicherheiten gegeben hat, sind das Muster eines Antrages und den dazugehörigen Entwurf einer Zielvereinbarung im Internet (www.behindertenebauftrgater-niedersachsen.de) unter der Rubrik "Budget für Arbeit" veröffentlicht worden. Es wird empfohlen, beides an das zuständige Sozialamt zu schicken.

Referent im Büro des
Landesbeauftragten für
Menschen mit Behinderungen
Postfach 141, 30001 Hannover
T.:    0511 120 40 09
Fax: 0511 120 99 40 09
www.Behindertenbeauftragter-Niedersachsen.de
www.Barrierefrei-Reisen.de