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Eigenständiges Wohnen und gemeinsame Beschulung sind Gesetz PDF Drucken E-Mail
Pressemiteilungen
Geschrieben von: Jörg Truchel   
Freitag, den 26. März 2010 um 11:36 Uhr

UN-Behindertenrechtskonvention: Eigenständiges Wohnen und gemeinsame Beschulung sind Gesetz - angemessene Vorkehrungen und direkte Teilhabe behinderter Menschen ebenfalls


PI_Z.B._UN-Behindertenrechtskonvention_24.03.10.pdf 133.45 Kb HANNOVER. Am 26.03.2010 jährt sich die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention. In deren 50 Artikeln ist die Anleitung zur Schaffung einer inklusiven Gesellschaft niedergeschrieben. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen nahm dies zum Anlass, um auf zwei ihm besonders wichtige Bereiche hinzuweisen.

Karl Finke erläutert: "Jeder Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention ist wichtig und muss umgesetzt werden. Mir ist es aber besonders wichtig zu betonen, dass es eben nicht reicht, nur die Möglichkeit zur Inklusion, zum Wohnen außerhalb von Sondereinrichtungen, zur Barrierefreiheit und zur Beteiligung zu schaffen, sondern dass die UN-Behindertenrechtskonvention Bund und Länder verpflichtet, dieses auch aktiv zu fördern."

Gemäß Art. 24 der UN Behindertenrechtskonvention darf niemand vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. "Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu einem inklusiven Bildungssystem haben und angemessene Vorkehrungen für den Einzelnen getroffen werden", so Karl Finke

Besonders wichtig sei die direkte Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen. "Hier geht es darum, die Stellvertreterfunktionen, die bisher viele professionell ausgebildete Menschen für Menschen mit Behinderungen übernommen haben, wieder zurück zu geben an die Menschen mit Behinderungen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen mitbestimmen und mitentscheiden", fordert Karl Finke

Kontakt:
Karl Finke
(0511) 120-4007